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Videoüberwachung auf unserem Vereinsgelände

Transparenz auf unserem Vereinsgelände

Auf unserem Vereinsgelände werden Videokameras eingesetzt. Hier informieren wir über den Zweck der Überwachung und die Regeln, die wir uns für den Umgang mit den Aufnahmen auferlegt haben.

Wer ist verantwortlich?

Rehburger Sportverein e. V.
Messloher Weg 10
31547 Rehburg-Loccum
E-Mail: ma**@*********rg.de

Bei Fragen zur Videoüberwachung oder zu deinen personenbezogenen Daten kannst du dich an den Vereinsvorstand wenden.

Warum setzen wir Kameras ein?

Die Videoüberwachung dient ausschließlich dem Schutz des Eigentums auf unserem Vereinsgelände. Ziel sind die Vorbeugung von Vandalismus und Diebstahl sowie die erforderliche Beweissicherung bei einem konkreten Vorfall.

Welche Bereiche betrifft das?

Die Kameras erfassen auf dem Außengelände die Spielfelder, die LED-Leinwand und Zuschauerbereiche. Im Funktionsgebäude betrifft die Überwachung den Raucher- und Eingangsbereich sowie den Eingang des Verkaufsraums. Für Außen- und Innenkameras gelten dieselben Grundsätze unserer Selbstverpflichtung.

Öffentliche Wege und Straßen sowie benachbarte Privatgrundstücke sollen nach unseren Vorgaben nicht erfasst werden. Hinweisschilder machen auf die überwachten Bereiche aufmerksam.

Wann wird aufgezeichnet?

Die Kameras zeichnen bei jeder erkannten Bewegung auf. Dies gilt auch während Training, Spielen und anderen Veranstaltungen.

Zusätzlich wird Ton im Nahbereich der Kameras aufgezeichnet.

Wie lange werden Aufnahmen gespeichert?

Die Kameraanlage ist derzeit auf eine Speicherdauer von 7 Tagen eingestellt. Danach werden die Aufzeichnungen automatisch überschrieben.

Bei einem konkreten Vorfall kann eine längere Sicherung zur erforderlichen Beweissicherung in Betracht kommen. Solche gesicherten Aufnahmen sind auf den Vorfall und die erforderliche Dauer zu begrenzen.

Zugriff und Schutz der Aufnahmen

Unsere Selbstverpflichtung begrenzt den Zugriff auf die zuständigen Verantwortlichen und ausdrücklich bevollmächtigte Personen. Aufnahmen sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe an Ermittlungsbehörden ist nur vorgesehen, soweit sie zur Verfolgung einer Straftat erforderlich ist.

Die Aufnahmen werden ausschließlich lokal gespeichert. Eine Speicherung in einer Cloud findet nicht statt. Zugriff erhalten nur berechtigte Personen.

Welche Rechte hast du?

Du kannst Auskunft über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten verlangen. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen außerdem Rechte auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Soweit die Verarbeitung auf berechtigte Interessen gestützt wird, kannst du aus Gründen deiner besonderen Situation Widerspruch einlegen. Wende dich dafür an den oben genannten Vereinskontakt.

Du hast außerdem das Recht, dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für Niedersachsen ist dies der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.

Unsere Selbstverpflichtung

Diese Regeln sind eine freiwillige Selbstverpflichtung des RSV zum verantwortungsvollen Umgang mit Videoaufnahmen. Sie ergänzen die gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Angaben zum Betrieb werden bei Änderungen aktualisiert.